Frage: Kann ich im Nachhinein auf die Anwendung der 1%-Regelung verzichten, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug die Eigenschaften eines „Lastkraftwagens“ von Anfang an erfüllt?
Antwort: Nein, in diesem Fall hätte die 1%-Regelung nie angewendet werden dürfen. Denn wenn sich objektiv herausstellt, dass das Fahrzeug von Anfang an kein Pkw, sondern ein Lkw war (z. B. wegen Bauart, Zulassung, fehlender privater Nutzungseignung), dann hätte die 1%-Regelung eigentlich nie angewendet werden dürfen.