FRAGE: Ich habe Ende 2024 privat einen Pkw gekauft. Nun stelle ich fest, dass ich den PKW auch häufig betrieblich nutze und eine Einlage in das Unternehmen wohl sinnvoll wäre. Kann ich das Fahrzeug einlegen und den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung noch geltend machen? Was ist mit der Abschreibung und weiteren Kfz-Kosten bzw. Vorsteuerbeträgen, die nun anfallen
werden?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Bei einer Einlage eines privaten Pkw in das Unternehmen können Sie die Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung nicht mehr nachträglich geltend machen, denn Sie haben eine feste Zuordnung zum Privatvermögen vorgenommen. Die Einlage erfolgt zum Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage (maximal jedoch die fiktiv fortgeführten Anschaffungskosten bei Einlage innerhalb von 3 Jahren). Sie können hiervon dann die Abschreibung als Betriebsausgaben im Unternehmen vornehmen. Die Restnutzungsdauer/Abschreibungszeitraum berechnet sich anhand des Fahrzeugzustandes. Die Kfz-Kosten können Sie ab Zeitpunkt der Einlage voll als Betriebsausgaben erfassen – ebenso können Sie dann auch die ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern erfassen.