FRAGE: Ich bin als Kunsthändler tätig und habe kürzlich einen umfangreichen Nachlass aus einer Haushaltsauflösung angekauft. Der Kaufvertrag enthält nur einen Gesamtkaufpreis, eine Aufschlüsselung nach Einzelobjekten (Möbel, Kunst, Bücher etc.) wurde nicht vorgenommen. Unter dem Nachlass befinden sich sehr viele Kunstgegenstände, deren Wert nicht ermittelt werden kann.
Einige Kunstwerke aus diesem Nachlass möchte ich nun verkaufen, kann aber, wie zuvor geschildert, keinen konkreten Einkaufspreis für die einzelnen Stücke des Nachlasses benennen.