FRAGE: Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. In 2026 möchte ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelden, dessen Umsatz ca. 20.000 € im Jahr betragen wird. Dieses Unternehmen erfüllt somit die Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG. Kann ich für dieses Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden, obwohl ich ein weiteres umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibe?
ANTWORT von Jörg Wilde Da Sie bereits ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen führen, können Sie nicht für das zusätzliche Kleingewerbe isoliert die Kleinunternehmerregelung wählen. Maßgeblich ist stets der Gesamtumsatz aus allen Tätigkeiten. Nur wenn Sie insgesamt (also mit beiden Tätigkeiten zusammen) die Grenzen des § 19 UStG einhalten und nicht auf die Anwendung des § 19 UStG verzichtet hätten, könnten Sie als Person insgesamt Kleinunternehmer sein, dann aber für alle Umsätze, nicht nur für das Kleingewerbe.