FRAGE: Wir führen als Unternehmen erstmals den nachfolgenden Geschäftsvorfall aus: Ein Privatmann aus den Niederlanden bestellt bei uns eine Maschine. Da wir diese nicht auf Lager haben, bestellen wir sie bei unserem Lieferanten in Belgien. Der Lieferant versendet die Maschine direkt an unseren Kunden in die Niederlande. Ich habe gehört, dass bei der Beteiligung dreier unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten ein umsatzsteuerliches Dreiecksgeschäft vorliegt. Ist das auch hier der Fall?
ANTWORT von Jörg Wilde: Diese Frage muss ich mit Nein beantworten. Ein umsatzsteuerliches Dreiecksgeschäft setzt unter anderem voraus, dass der Geschäftsvorfall zwischen 3 Unternehmern abgewickelt wird. Aus dem dargestellten Sachverhalt geht hervor, dass Ihr Kunde als Endabnehmer eine Privatperson ist. Somit scheitert das Dreiecksgeschäft an dieser Voraussetzung.