Warum das Finanzamt bei Ihnen eine Kassennachschau durchführt
Mit Kassennachschauen will der Fiskus die Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, lässt das Finanzamt seit der jüngeren Vergangenheit verstärkt Steuerprüfer ausschwärmen, die Kassenfehlbestände aufklären sollen. Entdecken die Prüfer solche Missstände, leiten sie umgehend weitere Maßnahmen ein.
Für eine Nachschau genügt es, dass bei Ihnen Bargeschäfte anfallen und Kassenaufzeichnungen erforderlich sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat oder wie die Gewinnermittlung erfolgt. Der Fokus liegt jedoch eher auf inhabergeführten Betrieben als auf Filial-, Groß- oder Konzernbetrieben, in denen überwiegend Fremdpersonal eingesetzt wird und ein ausreichendes internes Kontrollsystem vorhanden ist.
Die Kontrolle wird nicht angekündigt
Das Problem einer Kassennachschau für Sie ist, dass die Finanzverwaltung diese vorher nicht ankündigt und das auch nicht muss. Die Kassennachschau ist keine steuerliche Außenprüfung im Sinne der Abgabenordnung. Sie hat eine Kontrollfunktion. Aus diesem Grund kommen dabei auch nicht die Vorschriften zur Betriebsprüfung zur Anwendung. Dies gilt insbesondere für die vorherige Prüfungsanordnung. Am Ende der Prüfung besteht auch nicht die Pflicht zu einem Prüfungsbericht. Es reicht aus, wenn der Prüfer Ihnen mündlich mitteilt, dass seine Prüfungshandlung beendet ist. Hatte er nichts bei Ihnen zu beanstanden, wird er Ihr Geschäft einfach wieder verlassen.