Freuen Sie sich über Entlastungen im nächsten Jahr!
Liebe Leserinnen und Leser,
dieser Jahreswechsel hat es in sich – zumindest aus steuerlicher Sicht. Das Wachstumschancengesetz bringt eine ganze Reihe von Änderungen, meist Erleichterungen und Vergünstigungen, für Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer mit sich. Ich denke beispielsweise daran, dass geringfügige Vermietungseinkünfte bald steuerfrei sein werden und Kleinunternehmer im Normalfall keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben müssen. Das sind gute Nachrichten, denn es entlastet Sie von
Bürokratie.
Auch eine Reihe von Freibeträgen und -grenzen hebt der Gesetzgeber an, was Sie finanziell entlasten kann. Das war auch dringend notwendig, um die Inflation wenigstens teilweise auszugleichen und die Wirtschaft anzukurbeln.
Etwas skurril mutet der Anwendungsbereich der degressiven Abschreibung an. Diese hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2020 eingeführt und nun bis 2024 verlängert. Lediglich Wirtschaftsgüter, die Sie vom 1.1. bis zum 30.9.2023 angeschafft oder hergestellt haben, sind davon ausgenommen. Bitte fragen Sie mich nicht nach dem Sinn dieser Ausnahme!