Frage: Ich bin Gesellschafter einer GmbH. Demnächst steht meinen 3 Mitgesellschaftern und mir wieder die leidige Diskussion bevor, wie viel vom Jahresüberschuss der GmbH ausgeschüttet und wie viel als Rücklage im Unternehmen verbleiben soll. Ich plädiere seit Jahren dafür, mindestens 25 % des Gewinns in der Gesellschaft zu belassen. Beispielsweise, um anstehende Investitionen zu finanzieren. Das sorgt aber jedes Jahr für Kontroversen. Wäre es nicht möglich, die Satzung der GmbH so zu ändern, dass immer ein bestimmter Teil des Überschusses in die Gewinnrücklage eingestellt werden muss?
Antwort: Das ist natürlich möglich. Eine entsprechende Formulierung macht – wie in Ihrem Fall – insbesondere dann Sinn, wenn es jährlich wiederkehrend zu Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern kommt. Sie sind in Ihrer Ausgestaltung relativ frei.