Mehr statt weniger Bürokratie
Die Bürokratieentlastungsverordung und das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz liegen – ebenso wie das Jahressteuergesetz 2024 – im Entwurf vor und sollen (der Name verrät es bereits) die Unternehmen im Land von unnötiger Bürokratie entlasten. Das Ziel ist klar: Weniger Bürokratie soll auf allen Seiten für spürbare Entlastungen und eine Reduzierung von Kosten sorgen.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 wurde Mitte Oktober 2024 im Bundestag beraten. Überraschend haben es Änderungen in den verabschiedeten Gesetzesentwurf geschafft, die dem Ziel der Reduzierung von Bürokratie meiner Meinung nach deutlich widersprechen.