Der 31.07.2026: Das ist der Stichtag für die Abgabe Ihrer Steuererklärung und EÜR
Mit der Abgabe Ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2025 haben Sie Zeit bis zum 31.07.2026. Das ist ein Freitag. Sind Sie steuerlich beraten und reicht Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärungen für das Jahr 2025 beim Finanzamt ein, endet die Abgabefrist mit Ablauf des 02.03.2027.
Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, denn Ihr Finanzamt bestraft eine verspätete Abgabe mit einem Verspätungszuschlag. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist in § 152 AO geregelt und hängt von der Dauer der Verspätung sowie der festgesetzten Steuer ab. Der Zuschlag beträgt 0,2 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung. Der Mindestbetrag beträgt 25 € pro Monat der Verspätung. Dies gilt auch, wenn die Steuer auf Null festgesetzt wird oder ein Verlust ausgewiesen wird.
Sie müssen die EÜR elektronisch einreichen