FRAGE: Derzeit führt unser Unternehmen große Projekte aus, für die wir zusätzliche Fachkräfte benötigen. Einige dieser neuen Mitarbeiter werden für wenige Wochen aus dem Ausland „eingeflogen“, um hier bei der Projektverwirklichung insbesondere im IT-Bereich zu unterstützen. Um den Fachkräften vor Ort entgegenzukommen, wollen wir Wohncontainer kaufen und für die Wochen hier vor Ort an die Mitarbeiter vermieten. Ist diese Vermietung steuerfrei oder steuerpflichtig?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
In Ihrem Fall ist die Vermietung mit 7 % Umsatzsteuer steuerpflichtig. Dies ist aber keine generelle Aussage, die für jegliche Vermietung von Containern gilt. Denn: Die Vermietung von Büro- und Wohncontainern ist tatsächlich ein häufig diskutiertes Thema. So hat der BFH im Jahr 2022 auch über die Frage der Steuerpflicht bzw. des Steuersatzes bei Vermietung von Wohncontainern in einem Fall entscheiden müssen. Es kommt dabei unter anderem auch darauf an, für welchen Zeitraum Sie den Wohnraum der Container an Mieter überlassen. Grundsätzlich ist die langfristige Vermietung von Wohnraum steuerfrei – eine Option zur Umsatzsteuer ausgeschlossen, da nicht an ein Unternehmen/unternehmerische Zwecke vermietet wird. Die kurzfristige Vermietung von Wohnfläche bzw. Beherbergung von Fremden (z. B. Ferienwohnung, Hotel etc.) ist dagegen mit 7 % steuerpflichtig. Hierzu können auch Wohncontainer zählen. In dem BFH-Verfahren (BFH, Urteil vom 29.11.2022, Az. XI R 13/20) musste der BFH entscheiden, ob die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Erntehelfer steuerpflichtig ist und welcher Steuersatz anzuwenden ist. Geklagt hatte ein Landwirt, der saisonale Erntehelfer aus dem Ausland für die Zeit der Ernte in eigenen Wohncontainern untergebracht hatte. Der BFH entschied, dass die Wohncontainervermietung hier grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Jedoch unterliegt diese, soweit es sich um eine kurzfristige Beherbergung von Fremden handelt, nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 % statt dem Regelsteuersatz von 19 %. Als kurzfristig gilt ein Zeitraum von maximal 3 Monaten. In Ihrer Frage erwähnen Sie, dass die Fachkräfte nur einige Wochen vor Ort seien. Somit ist die Vermietung in Ihrem Fall kurzfristig und steuerpflichtig, zu 7 % Umsatzsteuer.