Leserfrage

Ist es meine Schuld, wenn die Zahlung nicht beim eigentlichen Empfänger ankommt?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

27.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Etwas Kurioses ist passiert: Die Rechnung eines Lieferanten kam herein, sie wurde geprüft und anschließend haben wir das Geld an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen. Dort soll es allerdings nie angekommen sein. Auf Nachfrage teilte uns der Lieferant mit, dass die auf der Rechnung vermerkte IBAN nicht seine wäre und das Dokument anscheinend in seinem Hause manipuliert worden sei. Ich bin der Meinung, dass wir gezahlt haben und damit von jeder Verpflichtung befreit sind. Oder was meinen Sie?

Antwort: Der BFH hat am 8.10.2025 (Az. IV ZR 161/24) entschieden, dass eine Schuld erst dann erlischt, wenn die geschuldete Leistung erbracht wurde. Das gilt auch für eine Geldschuld. Diese erlischt nicht durch die Zahlung des geschuldeten Betrags, sondern durch den Geldeingang beim Gläubiger. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, bei dem ein unbekannter Dritter die Bankverbindung in betrügerischer Absicht nachträglich manipuliert hatte. Mein dringender Rat: Holen Sie sich im Zweifel juristischen Beistand!

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