Gerichtsurteil

Ist eine Verabschiedungsfeier privat oder betrieblich veranlasst? Das sagt das Finanzgericht Niedersachsen dazu

Der Chef oder ein anderer verdienter Mitarbeiter verabschiedet sich in den Ruhestand und Sie geben eine Party. Was meinen Sie: Kann in diesem Fall ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen? Oder hat die Verabschiedung eher einen privaten Charakter? Es kommt (wie so häufig) darauf an, hat das Finanzgericht Niedersachsen mit Urteil vom 23.4.2024 (Az. 8 K 66/22) entschieden.

Timm Haase

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Das ist der verhandelte Fall

Die Finanzrichter hatten über eine größere Feierlichkeit zu entscheiden. Der Vorstandsvorsitzende einer Bank wurde verabschiedet. Dazu waren rund 300 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur, aber auch aus dem Unternehmen selbst geladen. Die Entscheidung darüber, wer an der Veranstaltung teilnehmen durfte, traf der Arbeitgeber. Der Ex-Vorstandsvorsitzende durfte lediglich einige wenige enge Familienmitglieder ergänzen (8 von 300 Gästen).

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