FRAGE: In unserem Unternehmen sollen alle Mitarbeiter und Geschäftskunden Kugelschreiber mit Firmenlogo (Wert ca. 11 € brutto) erhalten. Ich weiß, dass es für Streuwerbeartikel besondere Freigrenzen gibt. Fallen diese Geschenke unter die Streuwerbeartikel und ist der Freibetrag von 10 € brutto oder netto?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte :
Das BMF Schreiben vom 19.5.2015 (Gz. IV C 6 -S 2297-b/14/10001) regelt, dass Sachzuwendungen, deren Anschaffungskosten 10 € nicht übersteigen, als Streuwerbeartikel gelten. Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, handelt es sich um eine Nettogrenze. Die Umsatzsteuer ist nur dann einzubeziehen, wenn kein Vorsteuerabzugsrecht besteht. Können Sie die Vorsteuern geltend machen, liegt der Kugelschreiber somit unter der Freigrenze.