FRAGE: Ich bin selbstständiger Handwerksmeister und rechne meine Leistungen überwiegend mit Privatkunden ab. Einige Kunden zahlen so spät, dass ich die Umsatzsteuer oft schon an das Finanzamt abführen muss, bevor das Geld bei mir eingeht. Ich habe gehört, dass ich auf die sogenannte Ist-Besteuerung umstellen kann und die Umsatzsteuer dann erst bei Zahlungseingang fällig wird. Stimmt das? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wie läuft der Antrag ab, und gibt es Besonderheiten, die ich beachten muss?
ANTWORT von Jörg Wilde: Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Ist-Besteuerung nach § 20 UStG beantragen und dadurch erreichen, dass die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt wird, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat.