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Insolvenzverfahren: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche für 30 anstatt nur für 3 Jahre

Ich mag es kaum berichten, aber ich wurde Opfer eines Betrügers. Nach etlichen Jahren mit einem Aufstellpool wollten wir einen Einbaupool haben. Der Unternehmer machte einen guten Eindruck, er hatte Top-Bewertungen. Preislich konnte wir uns einigen, er bestand aber auf einer branchenüblichen Anzahlung, die ich auch leistete. Allerdings meldete der Unternehmer 3 Wochen nach meiner Anzahlung Insolvenz an. Wie Sie in einem ähnlichen Fall an Ihr Geld kommen können, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Markus Kahr

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Schuldenfrei nach 3 Jahren, aber nicht bei deliktischen Forderungen

Im schönsten Juristendeutsch konnte ich den Erläuterungen zur Insolvenztabelle entnehmen, dass die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht für deliktische Forderungen gilt. Hier musste ich einmal recherchieren, da mir dieser Begriff nicht geläufig war. Vereinfacht ausgedrückt, verjähren Ansprüche aus Straftaten, wie z. B. Betrug, im Insolvenzverfahren nicht bereits nach 3 Jahren, sondern erst nach 30 Jahren.

Meine Empfehlung:

Wenn Sie Zeit und Energie sparen wollen, gehen Sie nicht den Umweg über die Polizei. Wenden Sie sich direkt mit aussagefähigen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft, die von Amts wegen die Ermittlungen aufnimmt. Im Einzelfall kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen nachreichen müssen oder zu einer Zeugenvernehmung bei der Polizei gebeten werden.

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