Die Insolvenzgeldumlage sichert im Fall einer Insolvenz die Entgeltansprüche Ihrer Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Unternehmen ab. Vorrangig werden also ausgefallene Entgeltansprüche finanziert. Gleichzeitig sichert die Umlage aber auch Sozialabgaben ab, die bei einer Insolvenz nicht mehr gezahlt werden können.
Die Insolvenzgeldumlage U3 entrichten – bis auf wenige Ausnahmen – alle Arbeitgeber, sofern sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Beitragsgrenze, etwa in Bezug auf Größe und Ertragslage Ihres Unternehmens, existiert nicht. Eine Ausnahme greift bei ausländischen Saisonarbeitskräften, sofern diese anhand der Bescheinigung A1 nachweisen können, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlandes unterliegen.