Tax-News

Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert

Die Insolvenzgeldumlage bleibt auch über den 1.1.2026 hinaus unverändert bei 0,15 %. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Rücklagen für die Bereitstellung des Insolvenzgeldes weiterhin die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen übersteigen.

Timm Haase

28.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Insolvenzgeldumlage sichert im Fall einer Insolvenz die Entgeltansprüche Ihrer Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Unternehmen ab. Vorrangig werden also ausgefallene Entgeltansprüche finanziert. Gleichzeitig sichert die Umlage aber auch Sozialabgaben ab, die bei einer Insolvenz nicht mehr gezahlt werden können.

Die Insolvenzgeldumlage U3 entrichten – bis auf wenige Ausnahmen – alle Arbeitgeber, sofern sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Beitragsgrenze, etwa in Bezug auf Größe und Ertragslage Ihres Unternehmens, existiert nicht. Eine Ausnahme greift bei ausländischen Saisonarbeitskräften, sofern diese anhand der Bescheinigung A1 nachweisen können, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlandes unterliegen.

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