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Insolventer Lieferant, Zahlung aus Bankbürgschaft: Warum Sie Ihren Vorsteuerabzug berichtigen müssen

Wenn Sie als Unternehmer Anzahlungen leisten, können Sie sich häufig auf eine Bankbürgschaft als Sicherheit berufen. Kommt es dann zum Projektabbruch oder zur Insolvenz Ihres Vertragspartners, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit der bereits geltend gemachten Vorsteuer, wenn die Bank aus der Bürgschaft an Sie zahlt? Viele Unternehmer gehen intuitiv davon aus, dass eine „Netto‑Bürgschaft“ umsatzsteuerlich neutral sei. Genau hier liegt jedoch das Risiko.

Jörg Wilde

12.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Hier ein typischer Verlauf aus der täglichen Praxis

Sie planen eine größere Investition (z. B. eine Halle, Maschine oder komplexe Anlage) und leisten eine erhebliche Anzahlung an den ausgewählten Lieferanten. Dieser stellt Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer, die Sie, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, als Vorsteuer geltend machen. Zur Absicherung Ihrer Anzahlung verlangt Ihr Unternehmen zusätzlich eine Anzahlungsbürgschaft einer Bank.

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