Leserfrage

In welcher Höhe müssen wir unseren Mitarbeitern Fahrtkosten bei Dienstreisen erstatten?

Frage: Wir erstatten unseren Mitarbeitern 0,25 €/km, wenn Sie ihren privaten Pkw für Dienstfahrten nutzen. Müssen wir 0,30 € oder mehr zahlen? Hier kommt es immer wieder zu Streitereien, da unsere Mitarbeiter der Meinung sind, dass wir mehr zahlen müssen. Stimmt das?

Markus Kahr

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir erstatten unseren Mitarbeitern 0,25 €/km, wenn Sie ihren privaten Pkw für Dienstfahrten nutzen. Müssen wir 0,30 € oder mehr zahlen? Hier kommt es immer wieder zu Streitereien, da unsere Mitarbeiter der Meinung sind, dass wir mehr zahlen müssen. Stimmt das?

Antwort:  In der Praxis hat sich die Erstattung des Pauschbetrags von 0,30 €/km bei Dienstfahrten durchgesetzt. Bis zu diesem Betrag ist eine steuerfreie Erstattung möglich. Ihr Mitarbeiter kann in seiner Einkommensteuererklärung die Differenz zwischen Ihrer Erstattung und der Pauschale als Werbungskosten ansetzen. Ich empfehle Ihnen aber in Zeiten des Fachkräftemangels, Ihren Mitarbeitern immer die gesetzliche Pauschale zu zahlen oder einen Dienstwagen für diese Fahrten zur Verfügung zu stellen. Höhere Beträge als 0,30 €/km können Sie dann steuerfrei erstatten, wenn Ihnen Ihr Mitarbeiter diese Kosten nachweist.

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