Eine GmbH verfügte über insgesamt 15 Poolfahrzeuge, die den Mitarbeitern für betriebliche Fahrten zur Verfügung standen. Nach mehreren begangenen Verkehrsverstößen sah sich das Unternehmen nicht in der Lage, den jeweiligen Fahrer zu benennen. Es verfügte schlichtweg nicht über die dafür notwendige Dokumentation.
Das konnten und wollten die Richter nicht akzeptieren und verhängten eine 12-monatige Fahrtenbuchführungspflicht – und zwar für alle vorhandenen Fahrzeuge.