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In welchen Fällen Sie eine gerichtlich angeordnete Fahrtenbuchführungspflicht treffen kann

Fragen Sie mich persönlich, dann würde ich Ihnen von der Führung eines Fahrtenbuches abraten. Zu fehleranfällig sind die zahlreichen Eintragungen und zu groß das Streitpotenzial mit dem Betriebsprüfer. Allerdings kann Sie auch die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs treffen. Jedoch nicht aus steuerlichen Motiven, wie ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 22.9.2025 (Az. 12 LA 8/24) zeigt.

Timm Haase

13.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Eine GmbH verfügte über insgesamt 15 Poolfahrzeuge, die den Mitarbeitern für betriebliche Fahrten zur Verfügung standen. Nach mehreren begangenen Verkehrsverstößen sah sich das Unternehmen nicht in der Lage, den jeweiligen Fahrer zu benennen. Es verfügte schlichtweg nicht über die dafür notwendige Dokumentation.

Das konnten und wollten die Richter nicht akzeptieren und verhängten eine 12-monatige Fahrtenbuchführungspflicht – und zwar für alle vorhandenen Fahrzeuge.

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