Das LfSt hat verfügt, dass sämtliche bei den niedersächsischen Finanzämtern anhängigen Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge – Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 (Grundlagenbescheid) – und Bescheide über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (Folgebescheid) – in denen geltend gemacht wird, dass das Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß sei, bis zur Rechtskraft des aktuell beim Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 anhängigen Klageverfahrens ruhen.
Heißt konkret: Vollkommen automatisch ruhen bis zur finalen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit in Niedersachen alle Einsprüche – auch die noch eingehenden.
Möchten Sie von dieser Anordnung profitieren, ist es erforderlich, gegen Ihren Bescheid Einspruch einzulegen. Dazu haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Verpassen Sie diese Frist, ist ein Einspruch nicht mehr zulässig.