Tax-News

In diesen Fällen informieren Sie Ihr Finanzamt über Änderungen bei Ihren Grundstücken

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 1.1.2022 Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sog. Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Grundsteuererhebung durch Städte und Gemeinden ab 2025. Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse nach dem 1.1.2022 müssen Sie dem Fiskus mitteilen, da sie sonst unberücksichtigt bleiben. Hierzu gehören z. B.:

Markus Kahr

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit
  • erstmalige Bebauung
  • Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss

  • Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche

  • Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,

  • Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland)

Nur wenn Sie Änderungen rund um Ihr Grundstück mitteilen, können diese bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags berücksichtigt werden. Hierauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz mit Pressemitteilung vom 17.1.2025 besonders hin. Diese Meldungen können Sie unter www.elster.de vornehmen.

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