Mit und ohne Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31.10.2024
Die Fristverlängerung hat der Fiskus für Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Abs. 3 AStG, die das Jahr 2022 betreffen, eingeführt. Beginnt das Wirtschaftsjahr somit nach dem 31.12.2022, übermitteln Sie die beiden aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31.10.2024 an Ihr Finanzamt.
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