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In diesen Fällen haben Ihre besonderen Steuererklärungen 2022 Zeit bis 31.10.2024

Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) zwingt den Fiskus zu ungeahnter Großzügigkeit. Da die amtlichen Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung neu aufgelegt werden müssen, verlängert der Fiskus die Abgabefristen für das Jahr 2022 (vgl. BMF-Schreiben vom 18.6.2024, Az. IV B 5 – S 1365/21/10001 :003 DOK 2024/0499711).

Markus Kahr

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Mit und ohne Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31.10.2024

Die Fristverlängerung hat der Fiskus für Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Abs. 3 AStG, die das Jahr 2022 betreffen, eingeführt. Beginnt das Wirtschaftsjahr somit nach dem 31.12.2022, übermitteln Sie die beiden aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31.10.2024 an Ihr Finanzamt.

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