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In diesen Fällen findet der Rabattfreibetrag auch in Ihrem Unternehmen Anwendung
Der Rabattfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil, der häufig unterschätzt wird, aber für viele Arbeitnehmer eine bedeutende Rolle spielen kann – insbesondere dann, wenn sie von ihrem Arbeitgeber vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Gerade in großen Unternehmen, etwa im Einzelhandel oder der Automobilbranche, sind Mitarbeiterrabatte ein gängiges Mittel zur Mitarbeitermotivation. Doch wie wirken sich solche Vergünstigungen steuerlich aus? Welche Beträge bleiben steuerfrei, und wo beginnt die steuerpflichtige Zuwendung? Lassen Sie mich etwas Licht ins Dunkel bringen, damit Sie für Ihre Mitarbeiter das Maximum rausholen können.
Dennis Kusel-Stegen
15.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Das sollten Sie zum Rabattfreibetrag in der Lohnabrechnung wissen
Der Rabattfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 1.080 € pro Jahr und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 3 EStG), der auch in Ihrem Unternehmen auf Sachbezüge in Form von Mitarbeiterrabatten angewendet werden kann. Dieser Freibetrag gilt, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Produkte oder Dienstleistungen vergünstigt überlassen, die auch für den allgemeinen Markt bestimmt sind. Voraussetzung ist, dass Sie die Mitarbeiterrabatte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn an Ihre Mitarbeiter gewähren.
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