Schwankender Verdienst ist erlaubt
Der Verdienst Ihrer Minijobber wird in aller Regel jeden Monat schwanken. So kann es vorkommen, dass Ihre Aushilfe im Januar 300 € und im Februar 600 € verdient. Mit dem Verdienst in Höhe von 600 € überschreitet ihr Gehalt zwar die Höchstgrenze von 556 €. Dies spielt aber solange keine Rolle, sofern ihr Jahresverdienst den Betrag von 6.672 € (556 € x 12) nicht überschreitet.