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Im Überblick: Diese Werte müssen Sie für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab dem Jahr 2025 berücksichtigen

Traditionell bringt der Jahreswechsel im Steuerrecht vielfach Änderungen mit sich. Insbesondere bei denjenigen Werten, die Einfluss auf die Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter haben, müssen Sie achtsam sein, um keine Fehler zu begehen. Dazu gehören Wertgrenzen, Freibeträge oder auch Zuschlagssätze. Ich habe in der Übersicht auf den folgenden Seiten alle für Sie relevanten Werte zusammengefasst, damit bei Ihren Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab 2025 nichts schiefgehen kann.

Timm Haase

08.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Behalten Sie die geltenden Werte im Blick

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren einige Änderungen auf den Weg gebracht, die dann allerdings doch nicht final verabschiedet wurden. Zu nennen sind hier insbesondere die geplanten Erhöhungen bei den Verpflegungspauschalen oder die Anhebung des für Betriebsveranstaltungen geltenden Freibetrags. Auch für 2025 sind in diesem Bereich keine Änderungen für Sie in Sicht. Allerdings ändern sich zum Jahreswechsel wichtige Rechengrößen, die Einfluss auf Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen haben. Hier sind neben dem erneuten Anstieg des Mindestlohns auch die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Anpassung bei den Sachbezugswerten zu nennen.

Der Mindestlohn steigt erneut ab 2025

Zum 1.1.2025 steigt der gesetzliche (branchenunabhängige) Mindestlohn von aktuell 12,41 € auf 12,82 €. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze von 538 € auf 556 €. Für Ihre Midijobber erhöht sich damit gleichzeitig die Untergrenze auf ebenfalls 556 €. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 €.

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