Tax-News

Ihre Unterstützungsleistungen an die vom Krieg betroffenen Ukrainer laufen in 2026 weiter

Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine können Sie die Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch für das Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 4.12.2025 (Az. IV D 5 - S 2223/00044/030/052, DOK: COO.7005.100.4.13642405) entschieden. Nachfolgend will ich lediglich auf 2 Beispiele eingehen.

Markus Kahr

12.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Sie stellen Kriegsflüchtlingen Ihre Werkswohnung zur Verfügung

Viele Unternehmen verfügen über Wohnungen, die sie eigentlich ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Stellen Sie einem Kriegsflüchtling aus der Ukraine eine solche Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, so führt diese Nutzung nicht zu einer Privatentnahme der Wohnung. Sie können Ihren Betriebsausgabenabzug weiterhin wie gewohnt vornehmen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!