Sie stellen Kriegsflüchtlingen Ihre Werkswohnung zur Verfügung
Viele Unternehmen verfügen über Wohnungen, die sie eigentlich ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Stellen Sie einem Kriegsflüchtling aus der Ukraine eine solche Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, so führt diese Nutzung nicht zu einer Privatentnahme der Wohnung. Sie können Ihren Betriebsausgabenabzug weiterhin wie gewohnt vornehmen.