News

Ihre Rechnungsformate im Härtetest: Nur diese bestehen nach § 14 UStG

Seit 2025 ist die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflichtprogramm – und damit auch die Wahl des richtigen Formats. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Rechnungen nicht nur inhaltlich korrekt, sondern auch technisch rechtskonform sind. Wir haben hier nochmal die wichtigsten Punkte zu den Formaten zusammengefasst.

Jörg Wilde

06.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben: Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden, das den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entspricht und maschinell weiterverarbeitet werden kann.

Das klingt nach Technikdetails, ist in der Praxis jedoch bares Geld wert, denn eine formal unzulässige E-Rechnung gilt umsatzsteuerlich nicht als Rechnung. Ein falsches Format kann dazu führen, dass der Vorsteuerabzug versagt oder Zahlungen verzögert werden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!