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Ihr Einspruch lohnt sich: In 68 % der Fälle ändert der Fiskus den Steuerbescheid zu Ihren Gunsten
Als Steuerverantwortlicher prüfen Sie die Steuerbescheide Ihres Unternehmens. Stimmen Ihre Berechnungen mit denen des Fiskus überein, ist alles erledigt und Sie können den Steuerbescheid abheften. Weicht er von Ihren Berechnungen ab, können Sie einen Einspruch einlegen. Wann ist das sinnvoll, wie gehen Sie hier vor? Das BMF hat im Monatsbericht 09/2025 die Statistik 2024 über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern veröffentlicht, die ich für Sie ausgewertet habe.
Markus Kahr
10.11.2025
·
5 Min Lesezeit
5.915.601 Einsprüche wurden eingelegt und 68 % im Sinn der Steuerzahler entschieden
Knapp 6 Millionen Einsprüche wurden im Jahr 2024 gegen Steuerbescheide eingelegt. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist dies ein Rückgang um rund 40,4 %. Damals wurden 9.932.766 Einsprüche eingelegt. Dabei entfiel ein nicht unerheblicher Teil auf die neue Grundsteuerbewertung. Doch das ist Geschichte. Lt. Statistik wurden im Jahr 2024 68 % der Einsprüche durch eine sogenannte Abhilfe erledigt.
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