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Ignoriert der Fiskus Ihre Empfangsvollmacht, sind Sie klar im Vorteil
Mit einer Empfangsvollmacht statten Sie z. B. Ihren Steuerberater aus, damit er den gesamten Schriftverkehr mit dem Fiskus abwickelt. Verpasst er eine Frist, ist das sein und nicht Ihr Verantwortungsbereich. Das Finanzgericht Münster hat nun einen Fall entschieden, in dem es um den Umfang einer Empfangsvollmacht geht (Urteil vom 9.12.2025, Az. 13 K 1936/24 U, K, veröffentlicht am 17.02.2026).
Markus Kahr
23.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Das Finanzamt beachtete die umfassende Vollmacht nicht
Ein Geschäftsführer erteilte seinem Steuerberater eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen. Dieser informierte das Finanzamt auf elektronischem Weg über diese Vollmacht und übersandte das amtlich vorgeschriebene Muster.
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