Als Influencer haben Sie auch das Interesse Ihres Finanzamts geweckt
Haben Sie aus einem Hobbyauftritt im Internet einen Beruf gemacht? Dann müssen Sie sich ab sofort auch mit Ihrem Finanzamt auseinandersetzen. Denn auch Ihr Finanzamt hat großes Interesse an Ihrer Tätigkeit.
Verwenden Sie Ihren Internetauftritt auch dazu Einkünfte zu erzielen, will Ihr Finanzamt, dass Sie für diese Einnahmen Steuern abführen. Mögliche steuerpflichtige Einnahmen sind insbesondere
- Werbeeinnahmen,
- gesponserte Beiträge und
- eigene durch User bezahlte Beiträge.