FRAGE: Aufgrund diverser Investitionen und Renovierungsmaßnahmen werden sich für das 3. Quartal hohe Vorsteuerbeträge ergeben. Wir rechnen bisher auch mit einer Erstattung – üblicherweise müssen wir eher Umsatzsteuer nachzahlen. Nun stellt sich die Frage, ob wir dem Finanzamt bereits mitteilen, dass hohe Vorsteuerbeträge anfallen werden oder wie wir am besten vorgehen, ohne dass das Finanzamt im Rahmen von Prüfungen oder ähnlichen Mitteln die Glaubwürdigkeit überprüft.
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Ich empfehle Ihnen bei Ihrer Übermittlung der nächsten UStVA eine genaue Aufstellung der entstandenen Vorsteuerbeträge und ggf. Rechnungsdoppel besonders hoher Rechnungen mit Umsatzsteuer an das Finanzamt zu übermitteln. Daraus können die Bearbeiter im Finanzamt direkt erkennen, warum die UStVA auf einen sog. Vorsteuerüberhang hinausläuft. So können ihre ersten Fragen direkt beantwortet werden. Das bringt Ruhe in den Vorgang.