Was für Betroffene selbst gilt:
1. Stundung von Vorauszahlungen
Geschädigte Unternehmen (auch private Steuerpflichtige) können beantragen, dass fällige Umsatzsteuern, Einkommens- und Körperschaftsteuern bis zum 31. Oktober 2024 gestundet werden. Die Stundungen sollen 3 Monate, längstens bis zum 31. Januar 2025, gewährt werden. Bei einem Antrag sollten Sie darlegen, aus welchen Gründen Sie vom Hochwasser betroffen sind (z. B. durch Fotos, kurze Schilderung der Umstände).