Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht die Möglichkeit, für die Rückzahlung der Corona-Hilfen eine Stundung zu erhalten. Am 1.6.2024 teilte das Finanzministerium mit, dass die Covid-19-Pandemie viele Unternehmen des Landes vor große Herausforderungen gestellt habe.
Unternehmen im Land haben sogenannte Soforthilfen und Überbrückungshilfen in Anspruch genommen, um die pandemiebedingten Umsatzeinbußen zu kompensieren.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass nicht alle Hilfen zu Recht in Anspruch genommen worden sind. Die Rückforderung dieser Hilfen sieht die Rückzahlung des gesamten Rückforderungsbetrags innerhalb von 6 Monaten vor. Stellt die Rückzahlung für das Unternehmen eine erhebliche Härte dar oder würde sie zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen, besteht die Möglichkeit einer Stundung von bis zu 24 Monaten. Hierfür bedurfte es bislang eines detaillierten Nachweises der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Verfahren, Stundungsmöglichkeiten etc.).
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