Seit dem 28.5.2024 ist es möglich, bei der KfW eine Heizungsförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu beantragen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt ab von der Anzahl Ihrer Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus und kann bis zur folgender Höhe von Ihnen beantragt werden:
- bis 30.000 € für die erste Wohneinheit,
- jeweils bis zu 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit,
- jeweils bis 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst