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Handels- und Steuerbilanz: Warum Sie bei der Wahl des Umrechnungskurses für Fremdwährungsforderungen keine freie Wahl haben
Nicht immer ist der Euro das Zahlungsmittel der Wahl. In vielen Fällen vereinbaren Unternehmen mit ausländischen Kunden einen Preis in einer fremden Währung. Sie stehen dann vor dem Problem, den richtigen Wechselkurs für die Umrechnung in Euro zu wählen. Mit Urteil vom 26.10.2023 (Az. 7 K 854/20) hat das Hessische Finanzgericht eine richtungsweisende Entscheidung mit Blick auf die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen getroffen.
Timm Haase
02.09.2024
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1 Min Lesezeit
Umrechnung in der Handelsbilanz wird nicht in die Steuerbilanz übernommen
Als Experte im Steuer- und Rechnungswesen wissen Sie, dass grundsätzlich die handelsrechtlichen Regelungen maßgeblich für den Ausweis in der Steuerbilanz sind. Mit § 256a HGB macht das Handelsrecht eine ausdrückliche Vorgabe zur Umrechnung von Fremdwährungen. Allerdings nur zum Zweck der Bewertung zum Bilanzstichtag. Der Regelung folgend sind sämtliche Vermögensgegenstände und auch Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
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