Darum ist es wichtig, dass Ihre Weihnachtsfeier eine Betriebsveranstaltung ist
Führen Sie eine Betriebsveranstaltung in Ihrem Unternehmen durch, dürfen Sie die Kosten für diese Veranstaltung übernehmen. Gleichzeitig entsteht für Ihre Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil. Sie können die Feier einfach nur genießen. Diese Aussage wäre fast richtig, gäbe es nicht ein paar Einschränkungen, die Sie unbedingt beachten müssen, damit Ihre Mitarbeiter keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berappen müssen. Auch für Sie entfallen bei einer Betriebsveranstaltung die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Eine Win-win-Situation für alle. Dabei dürfen die Kosten allerdings nicht ausarten, sondern müssen sich in einem gewissen Rahmen bewegen.
Erfüllen Sie diese 3 Voraussetzungen, damit die Weihnachtsfeier steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt
- Sie führen nicht mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durch.
- Ihre Betriebsfeier findet in Rahmen des Üblichen statt; was dazu zählt, lesen Sie etwas weiter unten. Hiermit soll verhindert werden, dass die Feier ausartet und z. B. Feiern in Nachtclubs steuerfrei abgesetzt werden können.
- Ihre Betriebsfeier findet in Rahmen des Üblichen statt; was dazu zählt, lesen Sie etwas weiter unten. Hiermit soll verhindert werden, dass die Feier ausartet und z. B. Feiern in Nachtclubs steuerfrei abgesetzt werden können.
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