Gerichtsurteil
Haben Sie einen Bilanzposten falsch bewertet? In diesem Fall droht Ihnen die Nichtigkeit Ihres Jahresabschlusses!
Als Profi im Steuer- und Rechnungswesen wissen Sie, dass die Bewertung ein wesentlicher Teil der Jahresabschlusserstellung ist. Nahezu alle Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus Steuer- und Handelsrecht korrekt dargestellt werden. Doch was passiert, wenn Ihnen ein Bewertungsfehler unterlaufen ist? Die Antwort gibt das Landesgericht München (Urteil vom 25.8.2023, Az. HK O 4013/22).
Timm Haase
19.08.2024
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1 Min Lesezeit
Dieser Fall wurde verhandelt
Im Urteilsfall ging es um den Jahresabschluss einer GmbH. Der Kläger war Aktionär und konnte über den Gesellschaftsvertrag Ansprüche gegen die Gesellschaft ableiten, die sich nach der Höhe der Bilanzsumme richteten. Er wollte den Jahresabschluss für nichtig erklären lassen, da seiner Meinung nach eine falsche Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte.
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