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Haben Sie eine Jubiläumsrückstellung bilanziert? Dann müssen Sie die Inhalte dieser neuen Verwaltungsanweisung unbedingt kennen und beachten

Die Ermittlung von Jubiläumsrückstellungen ist alles andere als trivial und bringt eine ganze Reihe von Stolperfallen mit sich. Das hat auch das Landesamt für Steuern Niedersachsen erkannt und in einer Verfügung vom 8.1.2026 (Az. S 2137-St 224a/St 222-3637/2025) zahlreiche Voraussetzungen konkretisiert. Ich habe für Sie zusammengefasst, worauf es rund um Bilanzierung und Bewertung aus Sicht der Finanzverwaltung ankommt.

Timm Haase

20.04.2026 · 8 Min Lesezeit

Warum Sie eine Rückstellung für mögliche Jubiläen bilden müssen

Sind Sie gegenüber einem einzigen Mitarbeiter, Teilen Ihrer Belegschaft oder allen Arbeitnehmern eine Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines zukünftigen Dienstjubiläums eingegangen, sind Sie sowohl handels- als auch steuerrechtlich zum Ansatz einer entsprechenden Rückstellung verpflichtet.

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