Wann genau nicht steuerbarer Schadensersatz Ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.11.2016, Az. 7 K 7078/15) hat klargestellt, dass Sie als Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Anwaltskosten auch dann geltend machen können, wenn diese im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen stehen, die nicht umsatzsteuerbar sind. Entscheidend ist, dass die Anwaltsleistungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden können.