Tax-News

Grundsteuer: Bundesmodell ist laut BFH verfassungskonform

Der BFH hat mit gleich 3 Urteilen vom 12.11.2025 (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) festgestellt, dass die Regelungen zum Ertragswertverfahren im Rahmen des sogenannten Bundesmodells nach seiner Auffassung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dieses Bewertungsverfahren wird in mehreren Bundesländern zur Feststellung des Grundsteuerwerts angewendet und bildet seit dem 1.1.2025 die Basis für die Grundsteuer.

Timm Haase

14.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Zu den Bundesländern, die dieses Modell anwenden, gehören Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Der BFH sieht keine Notwendigkeit, an dem bestehenden Modell Änderungen vorzunehmen. Allerdings sind mittlerweile Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wichtig für Sie: Falls das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell zur Ermittlung des Grundsteuerwerts später für verfassungswidrig erklären sollte, können hiervon ausschließlich diejenigen Eigentümer profitieren, die zuvor fristgerecht Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid eingelegt haben. Nur in diesen Fällen ist der Bescheid noch offen und kann angepasst werden.

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