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Grunderwerbsteuer: Warum Sie Ihr <br>Grundstück Ihrer Gesellschaft zuordnen müssen

Das Jahressteuergesetz 2024 regelt jetzt präzise im GrEStG die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Vermögen einer Gesellschaft und definiert unter welchen Umständen diese Zugehörigkeit endet. Es lohnt sich für Sie, hier sorgfältig zu prüfen. Ansonsten geht Ihnen eine Steuerbefreiung verloren.

Jörg Wilde

23.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Voraussetzungen für die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Gesellschaftsvermögen

Ein Grundstück gehört zum Vermögen Ihrer Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, wenn:

  • Ihre Gesellschaft das Grundstück aufgrund eines Rechtsträgerwechsels (§ 1 Absatz 1 GrEStG) erworben hat. Ein solcher Rechtsträgerwechsel umfasst z. B. den Erwerb eines Grundstücks durch Kauf, Tausch oder andere Übertragungen, die nach § 1 GrEStG steuerpflichtig sind.

  • Ein Grundstück gehört auch dann zum Vermögen Ihrer Gesellschaft, wenn Ihre Gesellschaft die Verwertungsbefugnis innehat (§ 1 Absatz 2 GrEStG).

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