Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am 13.11.2024 in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Falls jedoch der BFH das Hamburger Modell kippen sollte, müssen Sie gegen Ihre aktuellen Grundsteuerbescheide innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Verpassen Sie diese Frist, ist ein Einspruch nicht mehr zulässig. Das Revisionsaktenzeichen reichen Sie nach.
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