News
Gleicht der Fiskus Ihre elektronisch vorliegenden Daten nicht ab, muss er Ihren Steuerbescheid ändern
Der Fall, den das Finanzgericht Münster entschieden hat, betrifft zwar die Kirchensteuerfestsetzung, ist aber über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der BFH muss jetzt die Frage klären, ob der Fiskus elektronisch vorhandene Daten übernehmen muss, wenn der Steuerzahler andere in seiner Einkommensteuererklärung angibt (Urteil vom 24.10.2025, Az. 4 K 884/23 Ki).
Markus Kahr
23.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Elektronische Daten wurden nicht abgeglichen
Der Urteilsfall betrifft einen Steuerzahler, der im Jahr 2017 aus der Kirche austrat. Dem Bundeszentralamt für Steuern wurde der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche von der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt und von diesem bei der Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) berücksichtigt.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!