Leserfrage

Gibt es Fristen, die wir rund um unsere Rechnungsstellung zu beachten haben?

Frage: Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls im Backoffice meines Unternehmens konnten seit Dezember 2024 keine Rechnungen geschrieben werden. Finanziell kann ich diesen Rückstand verkraften. Allerdings haben sich mittlerweile einige Kunden gemeldet und fragen nach ihrer Rechnung. Ich habe sie natürlich freundlich vertröstet und darauf verwiesen, dass mein Team den Rückstand nach und nach abarbeiten wird. Dabei kam bei mir die Frage auf, ob es gesetzliche Fristen gibt, aus denen meine Kunden einen Anspruch auf eine Rechnung ableiten könnten. Was muss ich dazu konkret wissen?

Timm Haase

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls im Backoffice meines Unternehmens konnten seit Dezember 2024 keine Rechnungen geschrieben werden. Finanziell kann ich diesen Rückstand verkraften. Allerdings haben sich mittlerweile einige Kunden gemeldet und fragen nach ihrer Rechnung.

Ich habe sie natürlich freundlich vertröstet und darauf verwiesen, dass mein Team den Rückstand nach und nach abarbeiten wird. Dabei kam bei mir die Frage auf, ob es gesetzliche Fristen gibt, aus denen meine Kunden einen Anspruch auf eine Rechnung ableiten könnten. Was muss ich dazu konkret wissen?

Antwort: Tatsächlich gibt es verschiedene Fristen, die Sie kennen müssen. Grundsätzlich kommt es darauf an, wer Ihre Kunden sind. Innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Kunden innerhalb der EU müssen Sie innerhalb von 15 Tagen in Rechnung stellen (§ 14a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UStG).

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