- Kryptowährungen und andere Kryptowerte sind als Wirtschaftsgut zu betrachten und können damit auch der Besteuerung unterliegen. Das hat bereits zuvor der BFH unzweifelhaft festgestellt (Urteil vom 14.2.2023, Az. IX R 3/23).
Tax-News
Gewinnrealisierung bei Kryptowährungen
Das Finanzgericht Nürnberg hat sich in seiner Entscheidung vom 22.1.2025 (Az. 3 K 760/22) mit dem Handel und der Gewinnrealisierung bei Kryptowährungen befasst. Im Kern kamen die Richter zu den folgenden Erkenntnissen:
Timm Haase
28.05.2025
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