Tax-News

Gewerbesteuer: Werbeaufwendungen bei einem Dienstleistungsunternehmen

Nach § 8 Nr. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb folgende Aufwendungen wieder hinzugerechnet:

Timm Haase

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Nach § 8 Nr. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb folgende Aufwendungen wieder hinzugerechnet:

  • 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)



  • 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG)
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