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Gesundheitsförderung im Unternehmen – wann Ihre Leistung lohn- und umsatzsteuerfrei ist

Als Unternehmer tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens, sondern auch für das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter. Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet dabei positive Effekte für die Krankheitsprävention. Erfahren Sie, wann die von Ihnen erbrachten Gesundheitsförderungsleistungen umsatzsteuerfrei beziehungsweise nicht steuerbar sind.

Jörg Wilde

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Was Sie Ihren Mitarbeitern lohnsteuerfrei zahlen können

Sie können Ihren Arbeitnehmern zusätzliche Leistungen zur Verhinderung und Minderung von Krankheitsrisiken lohnsteuerfrei gewähren – und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 600 € pro Mitarbeiter (§ 3 Nr. 34 EStG). Diese Regelung schafft einen attraktiven Anreiz, in gesundheitsfördernde Maßnahmen zu investieren.

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