Der Gesetzentwurf sieht laut einer Pressmitteilung der Bundesregierung eine umfassende verpflichtende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Die Digitalisierung der Prozesse soll schrittweise eingeführt und größtenteils bereits bis Anfang 2027 umgesetzt sein.
Insgesamt erhofft sich die Bundesregierung von dem Vorhaben Einsparungen von rund 14 Mio. € pro Jahr. Weitere 35 Mio. € sollen jährlich durch nicht mehr notwendige Bereitstellungszinsen eingespart werden.