Gerichtsurteil
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Welche Ihrer Umsätze nur steuerbefreit sind
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Geschäftsveräußerung im Ganzen beschäftigt. Umsätze, die in diesem Zusammenhang erzielt werden, sind nicht steuerbar und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer. Es gibt aber Fallstricke, wie das aktuelle Urteil zeigt (BFH vom 29.08.2024, V R 41/21).
Ann-Christin Hütte
05.02.2025
·
1 Min Lesezeit
Wann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt
Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers (§ 1 Abs. 1a Satz 3 UStG). Voraussetzung für die Geschäftsveräußerung ist gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmen im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!